Bachelor
Die Grundlagenfächer ‹Römisches Recht›, ‹Neuere Rechtsgeschichte›, ‹Verfassungsgeschichte und Staatstheorie› sowie ‹Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie› bilden einen obligatorischen Bestandteil des Bachelorstudiums an der juristischen Fakultät der Universität Bern. Sie bezwecken, den Studierenden die geschichtlichen, philosophischen und theoretischen Grundlagen des Rechts zu vermitteln.
Von sechs Wahlblöcken müssen die Studierenden im Bachelorstudium zwei belegen. Ein Block umfasst 4 SWS Vorlesung und 1 SWS Übungen und wird einzeln unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung mit einer zweistündigen schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Der Durchschnitt der beiden Noten ergibt die Note, welche für den Bachelorabschluss zählt. Jus-Hauptfachstudierende besuchen jeweils eine Vorlesung im Herbstsemester (I) und eine im Frühjahrssemester (II). Der Besuch von zwei Grundlagenfachvorlesungen im selben Semester ist für Jus-Hauptfachstudierende nicht vorgesehen und durch den einheitlichen Klausurtermin organisatorisch ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Grundlagenfächer im 3. und 4. Semester zu besuchen.