Prüfungen

Allgemeine Informationen

Jede Bachelorvorlesung im Bereich Grundlagenfächer wird mit einer zweistündigen Leistungskontrolle gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. e der Studien- und Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Studierenden müssen für den Bachelor an je einer Leistungskontrolle für die Vorlesung des Herbstsemesters und diejenige des Frühjahrssemesters teilnehmen. Aus den Ergebnissen dieser beiden Leistungskontrollen setzt sich dann die Bachelornote in den Grundlagenfächern zusammen (Durchschnittsnote).

Nachholung bei versäumter Anmeldung

Für die Teilnahme an der Leistungskontrolle müssen sich die Studierenden während des Semesters rechtzeitig auf KSL anmelden. Die Daten werden jeweils vom Dekanat bekannt gegeben. Nachmeldungen sind nicht möglich. Deshalb muss bei verspäteter Anmeldung der nächste Anmeldetermin für diese Prüfung abgewartet werden (in der Regel ein Jahr später). Vom Grundsatz, dass die Nachholung erst ein Jahr später möglich ist, wird ausnahmsweise abgewichen, wenn ein Dozentenwechsel stattfindet (Beispiele: Rechtsphilosophie, Forschungssemester). In solchen Fällen wird die Leistungskontrolle nach individueller Anmeldung im Dekanat frühestens im Prüfungsmonat des folgenden Semesters (Juni/Januar) beim ursprünglichen Dozenten abgelegt.

Wiederholung bei ungenügender Leistung

Nur ungenügend ausgefallene Leistungskontrollen können wiederholt werden (Art. 18 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung). Die Anmeldung zu einer Wiederholung erfolgt ebenfalls über das KSL (vgl. oben, ‹Nachholung bei versäumter Anmeldung›). Hinsichtlich des Wiederholungstermins für ungenügend ausgefallene Leistungskontrollen in den Grundlagenfächern gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Die Leistungskontrolle wird schon im darauf folgenden Semester wiederholt (frühester Zeitpunkt).
  2. Ist die erste Leistungskontrolle ungenügend ausgefallen, kann man das Ergebnis der zweiten abwarten und dann aufgrund des Gesamtergebnisses (Durchschnittsnote, s. oben, ‹Allgemeine Informationen›) entscheiden, ob man die erste Leistungskontrolle wiederholen möchte.
  3. Wiederholen kann man ungenügend ausgefallene Leistungskontrollen auch noch am Ende des Bachelorstudiums. Diese späte Wiederholung findet nach Nichtbestehen des Bachelors im Januar oder Juni statt, je nach dem, welcher Monat näher an der Ergebnisbekanntgabe liegt.